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Winfried Hermann will Schwarzfahren entkriminalisieren

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat seine Forderung bekräftigt, das Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. »Eine Behandlung des Schwarzfahrens als Straftat ist nicht mehr zeitgemäß«, sagte Hermann der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Gefängnisstrafen seien nicht verhältnismäßig. »Ein Bußgeld ist ausreichend«, sagte der Minister.

Winfried Hermann
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister Baden-Württemberg Foto: Ilkay Karakurt
Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Verkehrsminister Baden-Württemberg
Foto: Ilkay Karakurt

Damit ist Hermann einer Meinung mit der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Einer aktuellen Umfrage zufolge finden zwei Drittel der Bundesbürger es richtig, wenn Schwarzfahren künftig als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße belegt würde - genauso wie Falschparken. Lediglich ein Viertel der Befragten spricht sich dagegen aus, so die Ergebnisse einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform »Frag den Staat«, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Wer ohne Fahrschein erwischt wird, muss in der Regel eine Geldstrafe bezahlen. Schwarzfahrer, die die Strafe nicht bezahlen können, müssen ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten. Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionsrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Zur Frage, ob Schwarzfahren künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Laufe des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen.

Gegen eine Reform ist Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges. Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit führe nicht zu der erhofften Entlastung der Justiz, argumentiert die CDU-Politikerin. »Der staatliche Aufwand wird dadurch insgesamt nicht geringer.« Bei einer Ordnungswidrigkeit sind zunächst die Verwaltungsbehörden für die Verfolgung zuständig, genauso wie beim Falschparken. »Im Falle des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wird allerdings wiederum eine Befassung der Gerichte erforderlich«, sagte Gentges.

© dpa-infocom, dpa:230412-99-285677/2