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Wiedeking und Härter Zeugen im Verfahren gegen Porsche SE

Mit prominenten Zeugen startet das Musterverfahren gegen die Porsche SE im Dezember in die heiße Phase. Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sollen gehört werden. Hintergrund ist der VW-Dieselskandal.

Wendelin Wiedeking
Wendelin Wiedeking, damaliger Vorstandsvorsitzender von Porsche, sitzt in einem Porsche 911. Foto: Bernd Weißbrod
Wendelin Wiedeking, damaliger Vorstandsvorsitzender von Porsche, sitzt in einem Porsche 911.
Foto: Bernd Weißbrod

Im Musterverfahren gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals will das Oberlandesgericht Stuttgart die früheren Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter als Zeugen vernehmen. Dies erklärte der Vorsitzende Richter des 20. Zivilsenats, Stefan Vatter, am Mittwoch. Wiedeking und Härter waren früher Vorstandschef sowie Finanzvorstand der PSE. Die gleichen Positionen hatten beide auch beim Sportwagenbauer Porsche. Die Vernehmung der beiden Ex-Manager ist für den 7. Dezember angesetzt.

In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von PSE-Anteilseignern. Diese werfen dem Großaktionär von Volkswagen vor, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. In der geplanten Zeugenvernehmung soll geklärt werden, ob eine von einem Aktionär behauptete Entscheidung von Volkswagen im Juni 2008, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattete Fahrzeuge mit Motor EA 189 zu verkaufen, für die Dachgesellschaft seitdem eine Insiderinformation darstellte - und ob deshalb eventuell gegen eine Veröffentlichungspflicht verstoßen wurde.

Von der Aussage von Wiedeking und Härter, die damals auch Mitglieder im VW-Aufsichtsrat waren, ist abhängig, wie das Verfahren dann weitergeht. Seit Juli 2021 gab es bereits mehrere mündliche Verhandlungstermine. Ein Sprecher der Porsche SE sagte am Mittwoch, das Unternehmen bleibe bei der Einschätzung, dass die angeblichen Schadensersatzansprüche nicht bestünden. »Die Porsche SE ist überzeugt, dass die Beweisaufnahme dies bestätigen wird.«

Ein Knackpunkt in dem Verfahren ist, ob und unter welchen Umständen PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei Volkswagen verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft. Eine Pflicht für die Veröffentlichung entstehe dort, wo das Ereignis spiele, argumentierte der Porsche-SE-Anwalt in der Vergangenheit. Hingegen hatten die Kläger-Anwälte erklärt, die Anleger interessierten die Auswirkungen des Dieselskandals auf die Dachgesellschaft.

Die Kläger betonen, dass sie - im Unwissen über die Dieselbetrügereien - vor Jahren zu viel Geld für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Ihre Argumentation: Wenn VW und dann auch die Holding die Märkte früher über den Skandal informiert hätten, hätte das auch früher den Aktienkurs gedrückt und sie hätten weniger für ihre Anteile bezahlen müssen. Die PSE hält die Klagen für »offensichtlich unbegründet«. Man sei eine Beteiligungsholding und kein Autobauer. Daher sei man auch nicht mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von auffällig gewordenen Dieselmotoren befasst gewesen.

Zum Musterkläger hatte das OLG einen britischen Fonds erklärt, der einen Anspruch von 5,7 Millionen Euro geltend macht.

Mitteilung Oberlandesgericht Stuttgart zu Wiedeking und Härter

© dpa-infocom, dpa:220928-99-926673/4