Zu der in diesem Zeitraum als Entschädigung gezahlten Geldsumme machte das Ministerium keine Angaben. Für jeden angefangenen Tag in Haft beträgt die Entschädigung seit dem 8. Oktober 2020 75 Euro. Zuvor waren es 25 Euro pro Tag. Sie wird gezahlt, wenn die Verurteilung beispielsweise in einem Wiederaufnahmeverfahren wegfällt oder gemildert wird. In den Jahren 2019 bis 2021 gab es laut Ministerium in Baden-Württemberg insgesamt 483 Wiederaufnahmeanträge.
Zuletzt hatte ein Fall in Bayern Aufsehen erregt, bei dem der heute 63-jährige Manfred Genditzki nach 13 Jahren im Gefängnis freigesprochen wurde. Nachdem er zweimal wegen Mordes verurteilt worden war, wurde das Verfahren gegen ihn nach einem langen Kampf dafür neu aufgerollt. Das dritte Urteil war nun ein Freispruch. Das Gericht geht davon aus, dass es überhaupt kein Verbrechen gab und die alte Frau, für deren vermeintliche Ermordung Genditzki in Haft saß, in eine Badewanne stürzte und dort ohne Fremdeinwirkung ertrank.
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