Demnach will die Frau der Anwältin bestimmte Äußerungen und Behauptungen untersagen lassen, die diese in einer Pressemitteilung zu Prozessbeginn verbreitet hatte.
Der Inspekteur der Polizei soll die junge Polizeibeamtin im November 2021 bei einem Kneipenbesuch sexuell genötigt haben. Er ist inzwischen freigestellt und muss sich derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob er als ranghöchster Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen. Am 7. Juli werden vor dem Landgericht die Plädoyers erwartet, am 14. Juli das Urteil.
In der im Gerichtssaal verbreiteten Erklärung hatte die Verteidigung des Inspekteurs der heute 34-Jährigen Nebenklägerin vorgeworfen, bewusst ältere, und höher gestellte Männer gesucht zu haben, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen. Sie habe zudem mehrfach gegenüber der Polizei die Unwahrheit gesagt. Der Angeklagte sei in dem Verfahren das Opfer und müsse freigesprochen werden.
Nach Angaben des Landgerichts moniert die Nebenklägerin nun »unzulässige Verdachtsäußerungen und unwahre Tatsachenbehauptungen«, außerdem würden Inhalte aus ihrem Privat- und Intimbereich verbreitet. Laut Gericht hält die Verteidigerin alle Aussagen für zulässig. Nun werde ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt, sagte der Gerichtssprecher weiter.
© dpa-infocom, dpa:230622-99-149660/2