STUTTGART/REUTLINGEN. Gnade vom Fiskus: Die Finanzämter im Land gewähren den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Jahr wieder eine kleine Schonfrist. Vom 25. bis zum 31. Dezember werde die Steuerverwaltung darauf verzichten, Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, Mahnungen zu schicken oder Verfahren einzuleiten, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur mit. Er sprach von einer »Art Weihnachtspause«.
Davon unberührt bleiben aber laut Ministerium Maßnahmen, die aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sind. Wenn etwa die Verjährung von Steuerschulden drohe, müsse der sogenannte Weihnachtsfrieden gebrochen werden.
Der Weihnachtsfrieden hat im Südwesten und anderen Bundesländern seit Jahren Tradition. (dpa)