Kundinnen und Kunden sollen die betroffenen Produkte - ob ungeöffnet oder angebrochen - in die dm-Märkte zurückzubringen. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Wer Anzeichen einer Vergiftung hat, solle zum Arzt gehen. Diese zeigten sich zeitnah nach dem Verzehr, hieß es.
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