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Wegen unklarer Rechtslage könnten Floristen zu bleiben

Die Floristen dürften sich eigentlich freuen, denn ab Montag können sie ihre Läden prinzipiell wieder aufsperren. Unklar ist aber, unter welchen Auflagen - weswegen der Branchenverband eindringlich warnt.

Floristen
Eine Floristin arbeitet an einem Blumenstrauß. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Floristin arbeitet an einem Blumenstrauß. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

STUTTGART. Trotz der Öffnungserlaubnis für Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden in Baden-Württemberg von kommender Woche an sieht der Branchenverband die Gefahr, dass einige Geschäfte am Montag noch dichtbleiben könnten. Grund sei, dass die grün-schwarze Landesregierung noch immer keine aktualisierte Corona-Verordnung des Landes mit Details etwa zu Hygieneauflagen veröffentlicht habe, sagte der Geschäftsführer des Südwest-Floristenverbandes, Wolfgang Hilbich, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwochnachmittag.

Je später Rechtssicherheit bestehe, desto knapper sei die Zeit für die Betriebe, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen - womöglich müssten Geschäfte teils sogar umgebaut werden. Die Politik habe keine zeitliche Perspektive aufgezeigt, bis wann man mit detaillierten Informationen rechnen könne. Hilbich: »Wir wissen zur Stunde nicht, was auf uns zukommt. Wir hängen komplett in der Luft.«

Er warnte, wenn die aktualisierte Corona-Verordnung erst am Freitag veröffentlicht werde, könnten die Betriebe allenfalls »noch eingeschränkt« Vorbereitungen treffen. Wenn man gar bis zum Wochenende auf rechtssichere Vorgaben warten müsse, werde es vielen Betrieben unmöglich sein, schon am Montag aufzumachen.

Die Landesregierung hatte sich am Dienstag darauf verständigt, Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden wieder zu öffnen. Der Südwesten folgt damit dem Beispiel anderer Länder wie etwa Bayern. Nach Angaben des Floristenverbands gibt es allein in Baden-Württemberg 1200 Blumenläden. Neben den Floristen dürfen auch die Friseure am 1. März wieder aufmachen. (dpa)