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Wegen mutmaßlichen Impfschadens - Prozess in Rottweil gegen Biontech

In Rottweil wird am Montag eine Klage gegen Biontech verhandelt. Ein 58-Jähriger zieht wegen eines möglichen Impfschadens vor das dortige Landgericht - der Impfstoffhersteller hält den Vorwurf für unbegründet. Ein Urteil ist nicht gleich zu erwarten.

Corona-Impfung
Gegen den Impfstoffhersteller Biontech liegen Klagen vor. Foto: Lino Mirgeler/DPA
Gegen den Impfstoffhersteller Biontech liegen Klagen vor.
Foto: Lino Mirgeler/DPA

ROTTWEIL. Wegen eines mutmaßlichen Impfschadens verhandelt das Landgericht Rottweil am kommenden Montag (3. Juli) über eine Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Biontech. Ein Mann wirft dem Pharmariesen vor, infolge der Corona-Impfung unter einer massiven Sehkraft-Verschlechterung auf dem rechten Auge zu leiden. Der 58-Jährige verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird. Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin des Impfstoffherstellers auf Anfrage mitteilte. »Wir haben die vom Kläger dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft«, so die Sprecherin weiter.

Mehr als schätzungsweise 1,5 Milliarden Menschen weltweit und mehr als 64 Millionen Menschen allein in Deutschland hätten den Biontech-Impfstoff erhalten. »Die gleichzeitig sehr geringe Anzahl von möglichen Nebenwirkungen unterstreicht die Verträglichkeit des Impfstoffs.« Die Verantwortung als Impfstoffhersteller werde sehr ernst genommen. »Jeder Fall, in dem Haftungsansprüche im Zusammenhang mit «Comirnaty» gegen Biontech geltend gemacht werden, ist individuell zu betrachten.«

Mitte Juni sollte die erste mündliche Verhandlung um einen möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff des Herstellers vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden. Die Klägerin sagt, sie leide seit der Impfung an Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen. Der Termin war aber überraschend abgesagt worden.

Grund war ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter. Der Anwalt hatte moniert, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden sollte.

Am Landgericht Rottweil befasst sich laut einem Gerichtssprecher eine dreiköpfige Zivilkammer mit der Klage des 58-Jährigen. Mit einer Entscheidung sei am Montag aber nicht zu rechnen. Stattdessen werde der Sach- und Streitstand erörtert, das weitere Vorgehen bestimmt und ein Verkündungstermin festgelegt. Der Kläger werde auch anwesend sein.

Der »Bild«-Zeitung hatte der Mann berichtet, dass er sich im Mai und Juni 2021 mit Biontech habe impfen lassen. Nach der zweiten Impfung habe er wochenlang mit Wortfindungs- und Konzentrationsstörungen zu kämpfen gehabt. »Ich hatte plötzlich Schatten im rechten Auge, sah immer schlechter – einen Monat später nur noch drei Prozent«, hatte er gesagt. Am Uniklinikum Tübingen sei ein Augeninfarkt diagnostiziert worden. (dpa)