ROSENHEIM. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei jungen Männern fahrlässige Tötung in zwei Fällen vor. Die entscheidende Frage in dem Prozess lautet: Haben sich die Angeklagten auf ein Autorennen mit tödlichem Ausgang eingelassen?
Der 25 Jahre alte Hauptangeklagte hatte die Bezeichnung »Rennen« laut Richter kurz nach dem Unfall selbst verwendet. Er habe sich damit allerdings auf andere Fahrer in der Situation bezogen, sagte der 25-Jährige aus Ulm in der Verhandlung. Dicht aufeinanderfolgend seien zwei ihm unbekannte Männer, darunter der zweite Angeklagte, mit ihren Autos vorbeigezogen. Als diese danach langsamer wurden, habe er überholen wollen.
Der 25-Jährige soll bei dem riskanten Manöver in Rosenheim zwei Autos überholt haben. Daraufhin war er mit dem Auto von drei jungen Frauen zusammengestoßen. Der andere Angeklagte, ein 24-jähriger, soll den überholten Wagen gesteuert haben. Er soll sein Tempo nicht verringert und so das Einscheren des Überholenden behindert haben. Bei dem folgenden Frontalzusammenstoß starben die 21-jährige Fahrerin des entgegenkommenden Wagens sowie eine 15-Jährige. Deren damals 19-jährige Schwester überlebte schwer verletzt. Auch die Beifahrerin des Unfallfahrers erlitt schwere Verletzungen.