»Eine Generalerlaubnis für eine tägliche mehrstündige Teil- oder Totalabriegelung darf es nicht geben«, sagte Energieexperte Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem sei wichtig, dass keine normalen Haushaltsgeräte davon betroffen sind. Generell sei eine solche Möglichkeit - die aktuell von der Bundesnetzagentur vorbereitet wird - aber sinnvoll, wenn es zu Engpässen kommt.
Einer am Freitag präsentierten Studie des baden-württembergischen Netzbetreibers Netze BW zufolge kann sogenanntes netzdienliches Lademanagement eine Überlastung des lokalen Stromnetzes durch zu viele gleichzeitig ladende E-Autos verhindern. Dabei geht es darum, die Ladeleistung zeitweise zu reduzieren. In mehreren Modellprojekten habe es eine hohe Akzeptanz dafür gegeben.
Die Bundesnetzagentur arbeitet gerade an möglichen Regelungen zum Lademanagement, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Im Gegenzug für eine verringerte Leistung könnten demnach die Strompreise für Verbraucher sinken, teilte sie mit. Netze BW erhofft sich die rechtliche Grundlage für einen standardisierten Einsatz von netzdienlichem Lademanagement. Laut Bundesnetzagentur ist rechtlich auch eine verpflichtende Lösung möglich. Details nannte sie nicht.
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