Beide Bundesministerien legten Eckpunkte eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land vor. Konkret soll es erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geben, inwieweit eine Windenergieanlage das »Kollisionsrisiko« für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Dazu soll es eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten geben. Geplant sind ein artspezifischer Tabubereich in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz sowie weitere Prüfbereiche. Außerhalb dieser Zonen ist demnach keine weitere Prüfung mehr erforderlich, da das Tötungsrisiko dort nicht signifikant erhöht sei.
Laut Klimaschutzgesetz sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Photovoltaik in den Regionalplänen reserviert werden. Planung und Bau in Schutzgebieten soll so lange erlaubt sein, bis dieses Flächenziel erreicht ist. Damit greife der Bund eine zentrale Forderung aus Baden-Württemberg auf, sagte Walker. »Wir brauchen einfach mehr Platz für die Erneuerbaren.« Fehlende Flächen seien - neben den bisher zu langwierigen Genehmigungsverfahren - ein wesentliches Hemmnis für den Ausbau der Windkraft.
In Baden-Württemberg hat sich die grün-schwarze Koalition den Bau von 1000 Windrädern vorgenommen. Zuletzt war der Ausbau kaum vorangekommen. Eine »Task Force« aus Fachleuten und Amtsleitern soll deshalb herausfinden, wie sich die Planungsverfahren auf mindestens dreieinhalb Jahre verkürzen lassen.
© dpa-infocom, dpa:220404-99-794412/2