Das damalige Bekenntnis des angehenden Polizisten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung entsprach nicht der Wahrheit, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Beamtenernennung sei wegen »arglistiger Täuschung« zurückzunehmen. Auch Bezüge müssten zurückgezahlt werden.
Das Urteil ist laut Mitteilung noch nicht rechtskräftig. Der Kläger könne innerhalb eines Monats eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg beantragen. Die Klage beim Freiburger Verwaltungsgericht richtete sich gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Hochschule der Polizei, wie eine Sprecherin berichtete. (Rechtssache 3 K 2900/22).
Der Mann wurde im März 2020 zum Polizeimeisteranwärter ernannt. Zuvor bekannte er zwei Mal schriftlich seine Verfassungstreue. Im Juni 2021 erfuhr das Stuttgarter Innenministerium von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen - dem Mann wurde vorgeworfen, unter anderem kinder- und jugendpornografisches Material besessen und verbreitet zu haben. Nachdem die Chatinhalte bekannt wurden, durfte der Mann keinen Dienst mehr tun, wie das Gericht berichtete.
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