Die Äußerung der als juden- und israelfeindlich geltenden Parole »From the river to the sea« ist bei einer in Freiburg angemeldeten Demonstration nach Angaben der Stadt nun doch nicht zulässig. Das habe der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Beschwerdeverfahren zu der für Mittwoch geplanten Veranstaltung entschieden, teilte die Stadt Freiburg mit. »Der Slogan darf nicht verwendet werden«, sagte eine Sprecherin der Stadt am Mittwoch.
»Der Versammlungszweck kann auch ohne die Verwendung dieses möglicherweise strafbaren Slogans verwirklicht werden«, ergänzte die stellvertretende Rechtsamtsleiterin Henrike Vetter. Der Slogan wurde der Stadt zufolge vom Bundesinnenministerium bei der Verbotsverfügung vom November der islamistischen Hamas zugeordnet.
Zunächst hatte das örtliche Verwaltungsgericht entschieden, dass die Parole verwendet werden dürfe. Es entsprach damit nach eigenen Angaben einem Eilantrag des Anmelders. Es gebe keine konkreten Hinweise, dass die Hamas durch die Veranstaltung am Mittwoch unterstützt werden solle. (Rechtssache Az. 4 K 228/24)
Die Stadt Freiburg legte dagegen Beschwerde ein. Sie hatte vorgeschrieben, dass der Slogan »Vom Fluss bis zum Meer« beziehungsweise »From the river to the sea - Palestine will be free!« (»Vom Fluss bis zum Meer - Palästina wird frei sein«) weder auf Deutsch noch in anderen Sprachen verwendet werden dürfe.
Die Parole geht zurück auf die 1960er Jahre. Sie wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet, um auszudrücken, dass ein einziger Staat vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.
Der Stadtsprecherin zufolge waren für die Veranstaltung in der Innenstadt 50 Menschen angemeldet. Das komplette Motto der Demonstration lautet dem Verwaltungsgericht zufolge: »From the river to the sea - Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen«. Laut einem Sprecher der Polizei kamen in der Spitze 23 Teilnehmer zu der Protestaktion. Vorkommnisse habe es keine gegeben.
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