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Vogelgrippe bricht aus - Stallpflicht für Geflügel

Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nun auch im Kreis Böblingen im Stall bleiben. Der Veterinärdienst habe ein generelles Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen erlassen, teilte das Landratsamt am Dienstag mit. Die Stallpflicht gilt zunächst bis zum 31. März 2023.

Weil immer mehr Fälle der Geflügelpest in Baden-Württemberg auftauchen, haben bereits andere Landkreise im Südwesten ähnliche Verordnungen erlassen. Im Kreis Böblingen waren zuletzt drei Ausbrüche der Geflügelpest bestätigt: bei zwei Graugänsen in Leonberg und bei einem Turmfalken in Hildrizhausen. Alle Geflügelhalter im Kreis sollen zudem ihre Haltung beim Veterinäramt anmelden - auch jene, die diese nur zum Hobby betreiben und nur wenige Tiere haben.

Die Geflügelpest ist auch unter dem Namen Vogelgrippe bekannt und eine hochansteckende Infektionskrankheit für viele Vogelarten. Meistens verläuft sie tödlich. Für den Menschen ist sie Experten zufolge ungefährlich. Die Behörden verordnen bei Ausbrüchen strenge Maßnahmen, damit die Seuche nicht von Wildpopulationen auf Nutztiere übergreift.

© dpa-infocom, dpa:230207-99-504234/3