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Vogelgrippe breitet sich aus: Stallpflicht

Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest müssen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nun auch im Rhein-Neckar-Kreis im Stall bleiben. Das Veterinäramt habe ab dem 4. März eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen erlassen, teilte das Landratsamt am Freitag mit. Davon gebe es im Landkreis etwa 1200 Stück mit mehr als 100.000 Tieren. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 31. März 2023.

Bereits am 16. Februar war nach Angaben des Landratsamtes der erste Fall von Geflügelpest bei einem Wanderfalken bestätigt worden. In den Wochen darauf wurden weitere tote Wildvögel geborgen. Ob diese an dem Virus erkrankt waren, müsse noch überprüft werden. Bei zwei in Dossenheim aufgefundenen Möwen wiesen erste Untersuchungen am Mittwoch auf das Virus hin.

Das Landratsamt bittet Bewohner des Landkreises, die tot aufgefundenen Wildvögel der jeweiligen Gemeinde, dem Veterinäramt oder der Polizei unter Angabe des Fundorts zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest breitet sich seit Anfang des Jahres in Baden-Württemberg aus. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende Infektionskrankheit durch Influenza-A-Viren, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Stallpflicht soll vor einer Übertragung schützen.

Sie gilt in den Gemeinden Brühl, Ilvesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Plankstadt, Ketsch, Altlußheim und Neulußheim sowie den Städten Schwetzingen, Ladenburg, Eppelheim und Hockenheim. Geflügelausstellungen und -märkte sind untersagt.

Für Menschen ist die Vogelgrippe laut Experten ungefährlich, sie kann in Nutzflügelbeständen aber hohe Verluste verursachen. Von einer landesweiten Pflicht für Stallhaltung hatte das Agrarministerium bisher abgesehen.

Pressemeldung des Landratsamts

© dpa-infocom, dpa:230303-99-814211/4