Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das weitere Vorgehen. Weil zum Beispiel acht der Schaulustigen den Angaben nach jünger als 14 Jahre sind, gelten sie als strafunmündig, so dass die Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt werden. Darüber hinaus wurden mehrere Jugendämter eingeschaltet, wie die Polizei mitteilte.
Der Vorfall Mitte Januar hatte bundesweit Aufsehen erregt. In sozialen Medien kursierten Aufnahmen, wie zwei Mädchen eine 14-Jährige am Rastatter Bahnhof zusammenschlagen und mehrmals gegen ihren Kopf und Körper treten, als die Jugendliche am Boden liegt. Erst danach waren Ermittler auf die Tat aufmerksam geworden.
Über das ganze Wochenende hatte es damals Auseinandersetzungen rund um die Mädchen gegeben - in Gaggenau, Bietigheim (beide Landkreis Rastatt) und schließlich in Rastatt. Weil die Mädchen über ihre Anreise zum dortigen Bahnhof ebenfalls in sozialen Medien aufmerksam gemacht hatten, warteten dort den Angaben nach mehrere Schaulustige.
»Nach Einschätzungen der ermittelnden Beamten dürfte das Motiv der Gewalttätigkeiten zum einen in länger andauernden Streitigkeiten zu suchen sein«, heißt es in der Mitteilung. »Darüber hinaus dürfte die Anstachelung durch Umherstehende sowie das Bedürfnis, im Mittelpunkt zu stehen, zu den Geschehnissen beigetragen haben.«
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