MANNHEIM. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat das Verbot von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik in Stuttgart bestätigt. Die Beschlüsse seien mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar, teilte der VGH am Freitagabend mit. Es geht dabei um zwei Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart.
Beide Veranstalter hatten Beschwerden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart eingelegt. Das VG in Stuttgart hatte am Donnerstag die Haltung der Stadt gestützt. Sie hatte argumentiert, die Demonstrationen bedrohten angesichts der steigenden Infektionszahlen Leib und Leben der Beteiligten und weiterer Menschen. Die Verhängung von Auflagen sei zudem wohl nicht ausreichend, um das Risiko zu reduzieren, hatte die Kammer entschieden. Auch gebe es zurecht Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.
Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der »Querdenker«-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. (dpa)