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Verwechslungsgefahr bei Grundsteuererklärung

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum in Baden-Württemberg haben nach der Erinnerung der Finanzämter zur Grundsteuererklärung veraltete Unterlagen an die falsche Behörde geschickt. Das teilten die Statistiker am Freitag in Stuttgart mit.

Finanzämter versenden derzeit Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Das Statistische Landesamt hatte im vergangenen Jahr im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus um Auskünfte zu Gebäuden und Wohnungen gebeten. Die Erhebung sei jedoch seit Januar dieses Jahres abgeschlossen.

Auf die Erinnerung der Finanzämter hin hätten nun Eigentümer fälschlicherweise zahlreiche Unterlagen im Zusammenhang mit der GWZ eingereicht. Ungefähr 200 Unterlagen seien zuletzt pro Woche eingegangen, sagte ein Sprecher des Statistischen Landesamts auf Anfrage. Die Statistiker baten darum, sich beim Erhalt eines Erinnerungsschreibens im Rahmen der Grundsteuererklärung ausschließlich an das jeweils zuständige Finanzamt zu wenden.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:230804-99-699001/2