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Verwarnung für Pfarrer in Untreue-Prozess

Geld aus dem Klingelbeutel landete in einer Kirchengemeinde nicht auf dem Pfarramtskonto. Um den Untreue-Fall gab es jahrelang Streit vor Gericht.

Landgericht Stuttgart
Ein Justizbeamter steht während eines Prozesses in einem Saal des Landgerichts Stuttgart. Foto: Marijan Murat/DPA
Ein Justizbeamter steht während eines Prozesses in einem Saal des Landgerichts Stuttgart.
Foto: Marijan Murat/DPA

Weil er in mehreren Fällen Geld aus Kollekten veruntreute, ist ein Pfarrer aus Südbaden mit einer Geldstrafe auf Bewährung verwarnt worden. Vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen wurde damit ein Rechtsstreit abgeschlossen, der bereits seit Jahren andauerte, wie Gerichtsdirektorin Maria Goj am Dienstag auf Anfrage sagte. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft beabsichtigen demnach, Rechtsmittel einzulegen. Zuvor berichtete der Südwestrundfunk (SWR).

Dem inzwischen 61-jährigen Geistlichen wurde von der Anklage zur Last gelegt, von 2015 bis 2018 Einnahmen der Kollekte bei Messen nicht auf das Konto des Pfarramts eingezahlt, sondern für sich verwendet zu haben. Außerdem ging es in dem Prozess um eine Bestellung von Wein für den Privatverbrauch.

Der Priester hatte vom Gericht bereits 2021 eine Geldstrafe erhalten, dagegen aber Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob das Urteil dann auf und verwies den Fall zurück.

Laut der neuen Gerichtsentscheidung vom Montag sind nun unter dem Strich 1400 Euro Strafe fällig, falls der Mann gegen Bewährungsauflagen verstoßen sollte. Das Gericht brachte dabei auch die lange Dauer des Verfahrens in Anschlag, wie Goj berichtete. Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt gilt generell als vergleichsweise milde Strafe. Wie der SWR berichtete, erschien der Geistliche nicht vor Gericht.

Wie ein Sprecher der Erzdiözese Freiburg auf Anfrage mitteilte, zahlte der Priester nach einem kirchenrechtlichen Verfahren 10.000 Euro an die Kirchengemeinde, um den Schaden wiedergutzumachen. Er habe keine leitende Funktion und keine Finanzverantwortung mehr und arbeite als Seelsorger.

Paragraf 59 Strafgesetzbuch - Geldstrafe mit Strafvorbehalt

© dpa-infocom, dpa:240305-99-225353/4