MANNHEIM. Vormals habe es einen gerechten Austausch von Richtern zwischen VGH und den vier Verwaltungsgerichten im Land gegeben, erläuterte VGH-Präsident Volker Ellenberger am Mittwoch in Mannheim. Derzeit sei das wegen der vielen Asylverfahren in der ersten Instanz zur Einbahnstraße geworden. Für abgegebene Richter erhalte der VGH keinen Ausgleich mehr und habe seinerseits Probleme, seine Senate ordnungsgemäß zu besetzen. Hinzu komme eine Pensionierungswelle an den Verwaltungsgerichten. »Die Lage ist noch nicht dramatisch, ist für uns aber schon ein gewisses Signal«, sagte Ellenberger.
Die Zahl von Asylverfahren in zweiter Instanz steige ebenfalls, sagte Ellenberger. Diese landen nur beim VGH, wenn es um Fälle grundsätzlicher Bedeutung, unterschiedlicher Rechtsauslegung oder um Verfahrensfehler geht. 2018 gingen 868 Asylverfahren ein, im Jahr zuvor waren es 705; der Bestand am Jahresende 2018 habe sich auf 240 (Vorjahr: 212) Asylverfahren erhöht. Dadurch erhöhte sich der Gesamtbestand noch zu erledigender Verfahren Ende 2018 auf 930 (Vorjahr: 720).
Den Bedarf beim VGH bezifferte Ellenberger auf vier bis fünf Richter. Derzeit arbeiteten 29 Richter beim VGH. Er hoffe, dass sich die Lücke in diesem Jahr schließe. (dpa)