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Verwaltungsgericht weist Klage von Zeppelin-Urenkel ab

Sigmaringen (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um die Zeppelin-Stiftung in Friedrichshafen ist die Klage eines Urenkels des berühmten Luftschiffpioniers abgewiesen worden. Das teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag mit. Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin hatte die Klage 2017 eingereicht, um die millionenschwere Stiftung - die auch Hauptaktionärin der ZF Friedrichshafen AG ist - aus städtischer Hand zu lösen.

Beginn des Prozesses um die Zeppelin-Stiftung
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin (2.v.r.) vor Beginn des Prozesses um die Zeppelin-Stiftung in Friedrichshafen. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild
Albrecht Graf von Brandenstein-Zeppelin (2.v.r.) vor Beginn des Prozesses um die Zeppelin-Stiftung in Friedrichshafen. Foto: Felix Kästle/dpa/Archivbild

Eine Begründung des Urteils liege derzeit noch nicht vor, hieß es beim Verwaltungsgericht. »Dies wird in einigen Wochen der Fall sein.«

Der Luftschiffbauer Ferdinand Graf von Zeppelin hatte die Stiftung 1908 gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde sie der Stadt Friedrichshafen übertragen - aus Sicht von Brandenstein-Zeppelin unrechtmäßig. Die Klage von ihm und seinem Sohn Frederic richtete sich gegen das Land; die Stadt Friedrichshafen war als Stiftungsträgerin zum Verfahren beigeladen worden.