Bei einer Kontrolle sei festgestellt worden, dass er sich nicht mehr in seiner Wohnung aufhalte. »Er wurde daher vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben«, erklärte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums. »Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei der Polizei stellt grundsätzlich eine Straftat dar. Eine Strafanzeige wurde diesbezüglich bereits gestellt«, so die Sprecherin weiter.
Der Landkreis sowie die Gemeinde Illerkirchberg hatten die Abschiebung des Mannes gefordert. Die Gemeinde war schon wegen einer Messerattacke auf zwei Schulmädchen durch einen Flüchtling aus Eritrea Anfang Dezember in die Schlagzeilen gekommen.
Bürgermeister Markus Häußler (parteilos) hatte erklärt, dass Illerkirchberg gezwungen gewesen sei, den verurteilten Straftäter erneut unterzubringen. »Die eigentliche Lösung wäre die Abschiebung. Die zweitbeste, ihn woanders unterzubringen.« Das Regierungspräsidium Tübingen hatte vor der Haftentlassung eine räumliche Beschränkung für den Alb-Donau-Kreis erlassen. Eine Unterbringung in einem anderen Landkreis war laut dem Landratsamt deshalb nicht möglich.
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte sich in einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) dafür ausgesprochen, dass der Mann nach Afghanistan abgeschoben wird. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte dazu erklärt, dass nach Afghanistan derzeit allein schon technisch nicht abgeschoben werden könne, weil dort unter den gegenwärtigen Bedingungen gar keine Flugzeuge landen könnten. Die Bundesregierung hatte Abschiebungen in das Land aufgrund der Sicherheitslage ausgesetzt.
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