Bereits im vergangenen Jahr hatte das Kontrollgremium eine flexiblere Ausgestaltung der Bestellung und Wiederbestellung von Vorständinnen und Vorständen beschlossen: In einem Alter von 58 oder 59 Jahren zu Beginn der Amtszeit sollte die Bestelldauer zwei Jahre nicht überschreiten; ab 60 Jahren sollte die Bestelldauer ein Jahr nicht überschreiten. Mehrfache Verlängerungen der Verträge sind möglich, wie das Unternehmen mitteilte.
© dpa-infocom, dpa:230216-99-622580/3