Mit seinem Beschluss reagierte das OLG auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen die Entscheidung des dortigen Landgerichts, den Haftbefehl gegen den 42-Jährgen außer Vollzug zu setzen. Die zuständige Kammer hatte keinen dringenden Tatverdacht gesehen. Die Anklagebehörde hatte Ende Juli Anklage gegen den Mann erhoben und ihm Nachstellen mit Todesfolge, einen Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung vorgeworfen.
Die Frau ist seit dem 21. Februar verschwunden. Ihre Familie hatte sie als vermisst gemeldet. Indizien deuteten auf den Beschuldigten hin und führten zu seiner Festnahme. Trotz umfangreicher Suchaktionen ist die 21-Jährige bisher nicht gefunden worden.
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