Unter anderem soll der Polizeibeamte der Verkehrspolizei Mosbach eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich von einem Lastwagenfahrer einer polnischen Firma einbehalten haben, der gegen die Fahrpersonalverordnung verstoßen hat. Solche Sicherheitsleistungen werden in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben, wenn Beschuldigte und Betroffene keinen festen Wohnsitz im Inland verfügen und die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nicht vorliegen. Die Sicherheitsleistung soll dann die Vollstreckung einer zu erwartenden Geldstrafe oder Geldbuße gewährleisten.
In wie vielen Fällen der Polizist mutmaßlich Sicherheitsleistungen behalten und pflichtwidrig nicht an die Verwaltung der Polizeidienststelle weitergeleitet hat, war zunächst unbekannt. Der Polizeibeamte wurde bei Bekanntwerden des Verdachts vom Dienst freigestellt und dann suspendiert.
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