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Verhandlung zur Porsche-Betriebsratswahl-Klage am Donnerstag

Das Arbeitsgericht Stuttgart verhandelt am kommenden Donnerstag eine Klage zur Anfechtung der Betriebsratswahl beim Autohersteller Porsche. Mehrere Beschäftigte wollen den Urnengang vom März für unwirksam erklären lassen, weil aus ihrer Sicht gegen Wahlvorschriften verstoßen worden ist, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Autobauer und der Betriebsrat sahen hingegen keine Fehler bei der Wahl. Ende April gab es bereits eine erste Anhörung vor Gericht.

Logo der Porsche AG
Das Logo des Autobauers Porsche im Porsche-Zentrum Stuttgart. Foto: Marijan Murat
Das Logo des Autobauers Porsche im Porsche-Zentrum Stuttgart.
Foto: Marijan Murat

Die Kläger monieren unter anderem, dass mangels eines Gemeinschaftsbetriebs keine gemeinsame Wahl durchgeführt hätte werden dürfen, teilte das Gericht weiter mit. Auch bei Mitteilungen zur Stimmabgabe sowie bei der Stimmabgabe selbst lägen wesentliche Verstöße vor. Die Informationen zu Ort, Tag und Zeit der möglichen Stimmabgabe seien erst am 10. März 2022 bekannt gegeben worden, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich zahlreiche Arbeitnehmer in Kurzarbeit Null befunden hätten. Diese seien jedenfalls nicht ausreichend informiert gewesen, so die Argumentation der Kläger weiter.

Nach Auffassung von Betriebsrat und Unternehmen wurde gegen keine Wahlvorschriften verstoßen. Die gemeinsame Betriebsratswahl sei schon nach dem Betriebsverfassungsgesetz geboten gewesen, aber zusätzlich durch Tarifverträge abgesichert, teilte das Gericht mit. Der Betriebsrat wies ferner darauf hin, dass die Bekanntgabe der Stimmabgabe ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt sei.

Arbeitsgericht Stuttgart

© dpa-infocom, dpa:221028-99-300097/2