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Verhandlung über Sicherungsverwahrung für Schwimmlehrer

Das Landgericht Baden-Baden will im kommenden Jahr prüfen, ob ein wegen schwerer sexueller Gewalt an Kindern verurteilter Schwimmlehrer nach Verbüßung seiner Haft frei kommt oder hinter Schloss und Riegel bleiben muss. Es setzte nach Mitteilung vom Freitag vier Verhandlungstermine im März an.

Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal. Foto: Friso Gentsch
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.
Foto: Friso Gentsch

Eine andere Jugendkammer des Gerichts hatte den Mann 2018 wegen Missbrauchs von mehr als 30 Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren zu zwölf Jahren Haft verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Mann hatte die Kinder demnach genötigt, sie grob im Intimbereich verletzt und zwei Opfer sogar mit dem Tod bedroht, sollten sie nicht schweigen. Die mehr als 130 Taten geschahen während seiner Schwimmkurse entweder im Wasser oder in den Umkleidekabinen. Einige filmte der Mann auch.

Die Verbrechen hatte er zu bagatellisieren versucht und zum Teil - trotz der Aufnahmen, die auch ihn zeigten - abgestritten. Das Landgericht hatte dies 2018 als Zeichen seiner Gefährlichkeit gewertet und die Sicherungsverwahrung damit begründet.

Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Strafmaß, kassierte im Jahr 2019 wegen Rechtsfehlern aber die Sicherungsverwahrung. Er sah in den Äußerungen des Mannes zulässiges Verteidigungsverhalten.

Über den Aspekt der Sicherungsverwahrung muss daher nun neu verhandelt werden. Dabei muss das Gericht unter anderem klären, inwieweit der heute 38-Jährige rückfallgefährdet ist. Beim ersten Prozess vor vier Jahren hatte ein Sachverständiger ihm wenig Einsichtsfähigkeit und Willen zur Veränderung bescheinigt.

Der Fall war vor einigen Wochen schon mal verhandelt worden. Doch ein Antrag, einen weiteren Zeugen zu hören, habe die Terminplanung durcheinandergewirbelt, so dass Fristen nicht mehr eingehalten werden konnten, erklärte eine Gerichtssprecherin. Daher geht es am 2. März von vorne los. Dann sind ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen.

Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach ihrer Haft als gefährlich gelten.

Pressemitteilung des BGH vom 28. November 2019 zu dem Fall

Beschluss des BGH vom 24. Oktober zu dem Fall

© dpa-infocom, dpa:221209-99-841395/2