Ein Freiburger Gericht hat einen 62-Jährigen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er während eines Freigangs eine Frau vergewaltigt hat. Zudem wurde eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, wie das Landgericht Freiburg am Dienstag berichtete. Die Sicherungsverwahrung dient im Anschluss an eine Haft generell dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.
Der Mann, der in Untersuchungshaft sitzt, bekam die Strafe vom Landgericht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung. Er war seit 2009 in der Sicherungsverwahrung des Freiburger Gefängnisses untergebracht und hatte zur Tatzeit allein Ausgang.
Laut Anklage sprach der Angeklagte im vergangenen Oktober die Freiburg-Besucherin an und lockte sie in eine Tiefgarage. Dort kam es zu dem - nun geahndeten - sexuellen Übergriff. Der Prozess sollte ursprünglich erst an diesem Donnerstag enden.
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