Die Kläger gehen gegen die von den Verwaltungsgerichten vorläufig gebilligte Untersagung der Vermittlung von Sportwetten durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium vor. Danach dürften in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befinde, Sportwetten nicht angeboten werden.
Zwei weitere Verfahren betreffen Spielhallen. Hier geht es unter anderem um die vorläufige Schließung und die Frage, wie Altfälle in einer Übergangszeit behandelt werden.
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