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Verfassungsgericht entscheidet über FDP-Haushaltsklage

Lässt sich die Corona-Pandemie im Sommer 2021 noch als »Katastrophe« bezeichnen? Haushaltsrechtlich spielt das eine bedeutende Rolle. Die FDP hält den Nachtragshaushalt für 2021 für verfassungswidrig - und zog vor Gericht. Nun steht die Entscheidung über die Klage an.

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Auf einer Bühne ist das Logo der Partei FDP aufgebaut. Foto: Nicolas Armer/DPA
Auf einer Bühne ist das Logo der Partei FDP aufgebaut.
Foto: Nicolas Armer/DPA

Der Verfassungsgerichtshof will am Mittwoch (10.30 Uhr) eine Entscheidung zur Klage der FDP gegen den Nachtragsetat der grün-schwarzen Koalition verkünden. In dem Organstreitverfahren wollen die Liberalen klären lassen, ob die Landesregierung im Sommer mit Verweis auf die Corona-Krise erneut die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse in Anspruch nehmen durfte. Die Koalition hatte sich im dritten Nachtrag für den Doppeletat 2020/2021 etwa 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert, um sich für die Risiken der Corona-Krise zu wappnen. Am Mittwoch will das Gericht über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Ob auch eine inhaltliche Entscheidung fällt, war zunächst unklar.

Der Gesetzgeber machte damals erneut von der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse Gebrauch, indem er die Pandemie zur Naturkatastrophe erklärte. Am Ende wurde das ganze Geld nicht abgerufen. Aus Sicht der FDP verstieß die Koalition damit aber trotzdem gegen die Schuldenbremse. Nach Auffassung der FDP-Fraktion verletzt die Kreditaufnahme die Regeln der Landesverfassung. Dadurch würden sowohl die Fraktion als auch der Landtag in seinen Rechten verletzt. Die Liberalen sind der Meinung, dass der Überschuss im Haushalt des Landes ausgereicht hätte, um die nötigen Ausgaben zu decken.

Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt neue Kredite nicht generell aus, es gibt aber strenge Kriterien. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen, muss aber einen Tilgungsplan vorlegen. Die Schuldenbremse erlaubt zudem, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren.

© dpa-infocom, dpa:230718-99-447614/2