Die Anklagebehörde erklärte ferner, eine Verfahrenseinstellung setze einen »hinreichenden Tatverdacht für eine verfolgbare Straftat voraus. Hierfür muss nach abschließender Bewertung der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wahrscheinlicher sein als ein Freispruch.« Hierzu erklärte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke: »Die Staatsanwaltschaft hat eindeutig ein Fehlverhalten Strobls attestiert, der seiner Verantwortung als oberster Dienstherr nicht gerecht wurde.«
Strobl hat laut Innenministerium je 7500 Euro an den Weißen Ring und die Bewährungshilfe Stuttgart gezahlt. Der CDU-Politiker kann diese Zahlung übrigens nicht von der Steuer absetzen. Das ergibt sich aus Paragraf 12 des Einkommensteuergesetzes. Demnach sind bei Geldstrafen und ähnlichen vermögenswirksamen Rechtsfolgen Zahlungen zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen nicht abzugsfähig.
Der Minister hatte ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs der Polizei an einen Journalisten weitergereicht. Der inzwischen suspendierte Inspekteur soll Ermittlungen zufolge vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kürzlich Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben.
Die Anklagebehörde teilte am Mittwoch zudem mit, dass das Verfahren gegen den beschuldigten Journalisten schon Anfang November eingestellt worden sei. »Dessen Schuld wäre als gering anzusehen, auch besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.« Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Journalist vor der Veröffentlichung des Artikels Rechtsrat eingeholt und einen Mitarbeiter des Innenministeriums vorgelegt habe, »ohne dass Bedenken oder Änderungswünsche geäußert wurden«.
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
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