Das baden-württembergische Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz sieht den Zeitungsberichten zufolge keine Notwendigkeit für eine gesetzlich verankerte Kennzeichnung. Zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung von veganen und vegetarischen Ersatzlebensmitteln stünden ausreichend Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung, teilte ein Sprecher demnach mit. »Verbraucherinnen und Verbrauchern bieten die bestehenden Label bei Bedarf eine Orientierung.« Von staatlicher Stelle überprüft werden diese nicht.
Laut dem Ernährungsreport 2022 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind Veganer und Vegetarier mit 1 beziehungsweise 7 Prozent in der Minderheit. 44 Prozent der Befragten ernähren sich den Angaben nach allerdings »flexitarisch«, essen also nur gelegentlich Fleisch und verzichten ab und zu bewusst darauf.
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