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Verbote der Stuttgarter »Querdenker«-Proteste bestätigt

Kurz dürfte Stuttgarts OB Frank Nopper aufgeatmet haben nach der Entscheidung des Gerichts: Die beiden kommenden Demos gegen die Corona-Politik bleiben zunächst verboten. Zunächst, denn die Veranstalter können sich noch wehren.

STUTTGART. Nach den Verboten für die beiden kommenden Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag hat die Stadt Stuttgart Rückendeckung des Verwaltungsgerichts erhalten. Die Stadt und Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hatten unter anderem argumentiert, angesichts der steigenden Infektionszahlen bedrohten die Versammlungen Leib und Leben der Demonstranten und weiterer Menschen. Diese Auffassung teilte die Kammer, wie es hieß. Auflagen allein reichten zudem wohl nicht aus, um das Risiko zu reduzieren. »Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu erwartenden Teilnehmer nicht eingehalten würden«, gab eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts den Tenor der Entscheidung wieder. Auch gebe es Zweifel an der Zuverlässigkeit der Versammlungsleiter.

Die Entscheidungen sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Veranstalter können dagegen vorgehen und vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ziehen. Sie hatten nach den Verboten durch die Stadt zunächst Eilanträge gegen die Entscheidungen gestellt. Nach Angaben des Gerichts hatten sie eingewandt, von den Versammlungen gehe keine unmittelbare und erhebliche Gefahr aus. Die Stadt könne sich auch nicht auf die Sieben-Tage-Inzidenz berufen, da diese kein tauglicher Parameter sei, um die Gefahren einzuschätzen.

Mit dem Verbot wollten Nopper und seine Verwaltung vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der »Querdenker«-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Das hatte das Sozialministerium anders gesehen: Die Demonstration hätte nach seiner Einschätzung durchaus verboten werden können, hatte Minister Manne Lucha (Grüne) im Innenausschuss des Landtags betont und gesagt: »Auflagen stoßen hier an Ihre Grenzen, ein Verbot der Versammlung ist damit möglich.«

Auch in den vergangenen Wochen haben sich die Gerichte nicht eindeutig festgelegt, wann die Gegner der Corona-Politik auf die Straße gehen können und wann nicht. Für das vergangene Wochenende hatten zum Beispiel die Städte Heilbronn und Rastatt geplante Demos mit Verweis auf den Infektionsschutz untersagt. In beiden Fällen wehrten sich die Veranstalter, in Heilbronn auch mit Erfolg. (dpa)