Auch nach dem Vereinsverbot gegen die »United Tribuns« kann sich die Polizei in Sachen Rockerkriminalität nicht zurücklehnen. »Wir haben bei den klassischen Rockern vier Gruppen mit insgesamt fast Tausend Mitgliedern und bei den diversen rockerähnlichen Vereinen gut 200 Mitgliedern im Blick«, sagte Kriminaloberrat Arne Hermann vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die »United Tribuns« und die - nicht verbotenen - »Black Jackets« unterschieden sich maßgeblich von den anderen Rockern, indem sie auf das Statussymbol Motorrad verzichten. Sie fallen unter die Definition »rockerähnlich«.
Das am Mittwoch erlassene Verbot der »United Tribuns« ist für Hermann Zeichen einer wehrhaften Demokratie. Solche Verbote umfassten auch die Schließung von Clubhäusern und entzögen damit den Vereinen die Basis zur Gewinnung neuer Mitglieder. Die Verbote unterbinden auch Massendemonstrationen und Einschüchterungsversuche der Gruppen, wie der Experte erklärte. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das bundesweite Verbot damit begründet, dass bei Auseinandersetzungen im Rockermilieu immer wieder völlig unbeteiligte Menschen gefährdet würden. Mitglieder der Gruppierung »United Tribuns« hätten schwerste Straftaten begangen: Sexualstraftaten, Menschenhandelsdelikte und versuchte Tötungsdelikte.
Die in Villingen-Schwenningen 2004 von einem Ex-Boxer gegründeten »United Tribuns« hatten zuletzt nur noch zehn Mitglieder im Südwesten. Die »Black Jackets« kommen nach Hermanns Angaben auf eine niedrige zweistellige Anzahl an männlichen Mitgliedern - Frauen gibt es in dieser Szene nicht.
Zu den klassischen weltweit agierenden Rockergruppierungen gehören in Baden-Württemberg der »Hells Angels MC«, der »Bandidos MC«, der »Outlaws MC« sowie der »Gremium MC«. »Einen Prototyp des Mitglieds gibt es nicht, da sind alle sozialen Schichten vertreten«, erläuterte Hermann.
Ein gemeinsames Merkmal seien die Kutten, die mit ihren Clubnamen und anderen Emblemen verzierten Lederwesten. Mit dem Vereinsverbot wird automatisch auch das Tragen der zugehörigen Kutte untersagt. Die Bekleidung sei auch ein Erkennungszeichen bei den Auseinandersetzungen zwischen Clubs, etwa um Schutzgeld, Drogenhandel und Prostitution.
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