Die Richter hatten den damals 35-Jährigen im November 2023 zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Er hatte sich nach Überzeugung der Kammer unter einem Vorwand mit seinem 17 Jahre alten Opfer verabredet und es dann in einen Keller eines Wohnhauses gebracht. Dort bedrohte er den Jugendlichen, steckte ihm eine Schreckschusswaffe in dem Mund und würgte ihn mit einer Halskette. Der junge Mann schaffte es danach, den Geiselnehmer zu überzeugen, ihn freizulassen.
© dpa-infocom, dpa:240617-99-424302/2