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Urteil wegen Geiselnahme in Balingen rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Mann, der im April vergangenen Jahres in Balingen (Zollernalbkreis) einen Jugendlichen mit einer Waffe bedroht und als Geisel genommen hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Hechingen, wie das Landgericht am Montag mitteilte.

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/DPA
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Foto: Uli Deck/DPA

Die Richter hatten den damals 35-Jährigen im November 2023 zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und zudem Sicherungsverwahrung angeordnet. Er hatte sich nach Überzeugung der Kammer unter einem Vorwand mit seinem 17 Jahre alten Opfer verabredet und es dann in einen Keller eines Wohnhauses gebracht. Dort bedrohte er den Jugendlichen, steckte ihm eine Schreckschusswaffe in dem Mund und würgte ihn mit einer Halskette. Der junge Mann schaffte es danach, den Geiselnehmer zu überzeugen, ihn freizulassen.

© dpa-infocom, dpa:240617-99-424302/2