Die lebenslange Haftstrafe gegen einen Mann wegen des Mordes an zwei Mitarbeitern im Mercedes-Benz-Werk im baden-württembergischen Sindelfingen ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes ergeben, teilte das Gericht mit. Der erste Strafsenat habe die Revision des Angeklagten daher verworfen. Das Verfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Mann im vergangenen Dezember wegen Mordes aus Heimtücke in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht war überzeugt, dass der im Werk als Stapelfahrer angestellte Angeklagte im Mai 2023 in einer Produktionshalle seine zwei Vorgesetzten erschossen hatte. Insgesamt acht Schüsse feuerte er demnach auf die beiden Opfer.
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