Der 45-jährige Elektriker aus Reinbek bei Hamburg war im Juni 2018 vom Landgericht zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf: Es sei nicht ausreichend begründet, warum keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege.
Aufgrund eines Gutachtens sei in der Verhandlung klar geworden, dass bei dem Mann eine sadistisch geprägte Pädophilie vorliege und dieser vermindert schuldfähig sei, sagte der Richter. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem das Geständnis des Mannes und die lange Untersuchungshaft. Außerdem leide der 45-Jährige selbst stark unter seinen Fantasien. Negativ seien mehrere Vorstrafen, die hohe Rückfallgeschwindigkeit nach einer früheren Haftstrafe und die Schwere der geplanten Straftat.
Der Angeklagte hatte 2017 über das Darknet - das ist ein besonders geschützter Bereich des Internets - Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des Jungen aufgenommen. Er fragte an, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Geschnappt wurde er, weil er die Festnahme des Paares aus Staufen nicht mitbekommen hatte. Ein verdeckter Ermittler gab sich als Freund der Mutter aus und lockte den Schleswig-Holsteiner nach Karlsruhe.