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Urteil im zweiten Prozess um geplante Vergewaltigung

Geschlossene Psychiatrie statt Haft - so dürfte das Urteil im zweiten Prozess um die geplante qualvolle Vergewaltigung eines Jungen lauten. Auf den Richterspruch dürfte man dennoch gespannt sein.

Landgericht Karlsruhe
Bücher mit Deutschen Gesetzen im Schwurgerichtssaal im Landgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Bücher mit Deutschen Gesetzen im Schwurgerichtssaal im Landgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Karlsruhe (dpa) - Im zweiten Prozess um die verabredete Vergewaltigung eines Jungen aus Staufen bei Freiburg will das Landgericht Karlsruhe heute sein Urteil sprechen. Den Ausgang des Verfahrens deutete der Vorsitzende Richter schon am Vortag in einem rechtlichen Hinweis an: Demnach soll der Angeklagte in eine geschlossene Anstalt. Offen ist noch die Strafbemessung. Verantworten muss sich ein in Reinbek bei Hamburg geborener 45-jähriger Elektriker aus Schleswig-Holstein. Der Prozess vor dem Landgericht steht im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen, bei dem ein Junge von mehreren Tätern vergewaltigt worden war. Vor dem Urteil sind die Plädoyers geplant.

Der Angeklagte war vom Landgericht im Juni 2018 zu achtjähriger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf: Es sei nicht ausreichend begründet, warum keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege. Damit hatte die Verteidigerin argumentiert: Die schwere Pädophilie ihres Mandanten sei eine Erkrankung, die in der Psychiatrie behandelt werden müsse. Ein Gutachter sieht das offenbar ähnlich: Das Gericht kündigte an, den Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umwandeln zu wollen.