Die Verteidigung hatte den Vorwurf eines vorsätzlichen versuchten Tötungsdelikts in ihrem Plädoyer als nicht bewiesen angesehen und argumentiert, alle anderen Vorwürfe seien mit den 13 Monaten Untersuchungshaft bereits abgegolten. Sein Mandant sei in Todesangst vor der Polizei geflohen und habe den Polizisten dabei ohne Absicht angefahren. Die Bundesanwaltschaft hatte hingegen zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes für den 62-Jährigen gefordert, die Nebenklage eine Haftstrafe »im zweistelligen Bereich«.
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