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»Unwucht«: Kretschmann fordert Debatte über Finanzausgleich

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich gefordert. Man müsse sich den Finanzkraftausgleich genau anschauen und falls nötig Anpassungen machen, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. »Es kann ja wohl nicht alles stimmen, wenn im Prinzip drei Länder weit über 90 Prozent des Finanzkraftausgleichs einbringen und von den 20 Milliarden Bayern praktisch die Hälfte bezahlt«, sagte Kretschmann. »Da ist doch eine gehörige Unwucht drin.«

Landespressekonferenz Baden-Württemberg
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg.
Foto: Marijan Murat

Kretschmanns Amtskollege, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, hatte zuvor angekündigt, noch im ersten Halbjahr eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich einzureichen. »Es ist einfach nur noch unfair und ungerecht«, hatte der CSU-Vorsitzende der »Bild am Sonntag« gesagt. Fünf Geberländer hatten den elf finanzschwächeren Bundesländern im vergangenen Jahr 18,5 Milliarden Euro gezahlt. Davon trug Bayern mit Zahlungen von 9,9 Milliarden Euro mehr als die Hälfte bei. Es sei eine Schmerzensgrenze erreicht, sagte Söder.

Er verstehe die Klage von Söder durchaus, sagte Kretschmann am Dienstag. Es sei zum Beispiel ärgerlich, wenn sich Länder, die aus dem Ausgleich schöpften, eine Befreiung von Kindergartengebühren leisteten. Man wolle solidarisch bleiben, aber das müsse im Rahmen bleiben. »Und den sehe ich hier schon hochgradig strapaziert.« Allerdings sei der Länderfinanzausgleich in seiner neuen Form erst 2017 beschlossen worden, sagte Kretschmann - und Bayern und Baden-Württemberg hätten zugestimmt, wenn auch schweren Herzens. Er sehe da keine Klage, die erfolgsversprechend wäre.

Bayern und Hessen hatten 2013 schon einmal gegen den damaligen Länderfinanzausgleich geklagt, ihre Klage nach der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aber 2017 zurückgezogen. Das System heißt heute Finanzkraftausgleich. Es dient dem im Grundgesetz verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

© dpa-infocom, dpa:230307-99-861151/2