Der Betrug war durch eine zunächst verdachtslose Finanzprüfung im Jahr 2017 aufgedeckt worden. Ermittler prüften danach Geschäftsunterlagen und durchsuchten Wohn- und Geschäftsräume der Kabelbaufirma. Sie fanden zahlreiche Anhaltspunkte für eine »Scheinselbstständigkeit« der Arbeitnehmenden: Die Unternehmer hätten ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden müssen.
Die Unternehmer hatten sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt und ein Folgeunternehmen gegründet, das nach demselben Prinzip handelte. Gegen dieses Unternehmen wurde ebenfalls ermittelt. Es entstand ein Schaden in Höhe etwa 880.000 Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen. Die Bau-Berufsgenossenschaft errechnete zudem einen Schaden in Höhe von 117.000 Euro.
© dpa-infocom, dpa:221202-99-751514/2