Jura-Studierende in Baden-Württemberg sollen künftig nach dem Willen von Grünen und CDU einen Bachelorabschluss erwerben können, um bei einem Scheitern in der entscheidenden Prüfung nicht ganz mit leeren Händen dazustehen. Denn wer das erste Staatsexamen nicht besteht, der hat auch keinen Studienabschluss und fällt aufs Abitur zurück.
Auf Antrag der Regierungsfraktionen von Grünen und CDU soll das Landeshochschulgesetz entsprechend geändert werden, damit Universitäten den Bachelor einführen können.
Die neuen Regeln, die heute im Landtag beraten werden, sollen zunächst in Konstanz umgesetzt werden. Auch andere Bundesländer wie Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland planen bereits ein solches Angebot.
Jura-Bachelor soll »neue Perspektiven« öffnen
Nach den Plänen der Regierungsfraktionen sind Jura-Studierende künftig parallel zu ihrem Staatsexamen-Studiengang in einen inhaltlich fast deckungsgleichen Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaften eingeschrieben. Sofern sie die Leistungen erreicht haben, die dieser Bachelor umfasst, erhalten sie den Bachelor-Abschluss Rechtswissenschaften.
Aus Sicht der Grünen wäre die Neuregelung eine Art Auffanglösung. »Wir beenden die Ungerechtigkeit, dass Studierende trotz jahrelanger Leistungen ohne Abschluss dastehen«, sagt der Sprecher für Wissenschafts- und Hochschulpolitik der Grünen, Michael Joukov. »Unser Jura-Bachelor würdigt erbrachte Leistungen und öffnet neue Perspektiven.«
In Baden-Württemberg haben im Jahr 2021 insgesamt 392 Studierende das erste Staatsexamen nicht bestanden, 73 von ihnen endgültig. Mit einem rechtswissenschaftlichen Bachelorabschluss hätten sie zwar auch kein Ticket etwa für eine Stelle als Richter oder Staatsanwalt, sie könnten damit aber ein Masterstudium in einem anderen Fach oder einen alternativen Berufsweg anschließen.
Mit dem Bachelor ist es zudem möglich, beispielsweise in Rechtsabteilungen von Industrie-Unternehmen, in Kanzleien oder in Behörden zu arbeiten.
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