Der über 70-Jährige war im April vergangenen Jahres vom Landgericht Mannheim zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Zahlung von 75.000 Euro an verschiedene Projekte des Klinikums verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.
Nach Ansicht des Landgerichts verstieß die Führungskraft als Betreiber von Medizinprodukten vorsätzlich gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall. Der Verwaltungswirt habe zwischen 2011 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von mindestens 50.000 Patienten in Kauf genommen. Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung gehabt hätten und die er nicht kontrolliert habe. Hintergrund seien erwünschte Kostenersparnisse gewesen. Die Uniklinik nimmt im Jahr rund 18.000 Eingriffe vor.
© dpa-infocom, dpa:220523-99-397920/3