Der Ex-Geschäftsführer war 2021 wegen Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe plus Geldauflage verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Der Beginn des zivilrechtlichen Verfahrens ist noch nicht terminiert, da Schriftsatzfristen bis in den April laufen.
© dpa-infocom, dpa:230112-99-199491/2