Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (12.00 Uhr) mit der Frage, ob ein Anbieter von Online-Sportwetten ohne gültige deutsche Lizenz die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss. Der Mann hatte von 2013 bis 2018 an Sportwetten des Anbieters Tipico teilgenommen und dabei mehr als 3700 Euro verloren, die er zurückverlangt. Er meint, die Sportwetten seien unzulässig und die Wettverträge unwirksam gewesen, weil der Anbieter damals nicht die erforderliche Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde hatte. Tipico hatte eine solche Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten zwar beantragt, erhielt sie aber erst 2020. (Az. I ZR 90/23)
Bislang hatte der Spieler mit seiner Klage keinen Erfolg. Das Landgericht Ulm argumentierte, Tipico habe zwar gegen Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags in der damals gültigen Fassung von 2012 verstoßen, die Wettverträge seien aber dennoch wirksam. Dass der BGH das anders sehen könnte, geht aus einem Anfang April veröffentlichten Hinweisbeschluss des Gerichts zu einem ähnlichen Fall hervor, der den Spielern den Rücken stärkte. Ein verbraucherfreundliches Urteil des BGH könnte Fachleuten zufolge eine noch größere Klagewelle lostreten als ohnehin schon. Ob am Donnerstag schon ein Urteil fällt, ist unklar.
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