Das Amtsgericht Sigmaringen hatte den Mann bereits Ende Mai 2022 zu 120 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt. Sein Anwalt hatte Berufung eingelegt. Ab einer Strafe von 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Mit den 80 Tagessätzen vom Landgericht Hechingen bleibt der Mann daher vor einem Eintrag ins Vorstrafenregister verschont. Weil der 53-Jährige die Tat eingeräumt und sich entschuldigt hatte, fiel das Strafmaß im Berufungsprozess geringer aus. Laut Gericht rief er potenzieller Nachahmer dazu auf, es ihm nicht gleich zu tun.
Bei der Demonstration Mitte Februar 2022 hatten rund 60 Menschen der Polizei zufolge versucht, zu Kretschmanns Wohnhaus vorzudringen. Der Grünen-Politiker betonte wenige Tage später, solche Demonstrationen überschritten »sofort eine rote Linie«. Das Landratsamt Sigmaringen verbot später Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs per Allgemeinverfügung.
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