Logo
Aktuell Land

Umweltschützer warnen vor zu viel Wasserverbrauch

Wasser ist ein kostbares Gut und weckt Begehrlichkeiten. Landwirte müssen für die Beregnung von Ackerflächen bislang nicht zahlen. Der Nabu kann sich vorstellen, dies kostenpflichtig zu machen.

Bewässerung von Ackerflächen
Ein Maisfeld wird bewässert. Foto: Julian Stratenschulte
Ein Maisfeld wird bewässert.
Foto: Julian Stratenschulte

Angesichts längerer Trockenperioden haben Umweltschützer vor einem zunehmenden Wasserverbrauch gewarnt. »Immer mehr Personen und Gruppierungen, vor allem landwirtschaftliche Betriebe, möchten Oberflächen- oder Grundwasser nutzen«, sagte Jochen Goedecke, Referent Landwirtschaft und Naturschutz beim Landesverband des Naturschutzbundes (Nabu) in Stuttgart. Der Druck auf die Gewässer nehme zu, obwohl in den vergangenen Jahren in vielen Regionen keine ausreichende Grundwasserneubildung erfolgt sei. Der Grundwasserpegel könnte weiter sinken und der Wunsch auf Entnahme steigen.

Der Nabu-Referent regte an, darüber nachzudenken, die Wasserentnahme kostenpflichtig zu machen. »Hier kann es Sinn machen, monetäre Steuerungsinstrumente einzuführen.« Wer das gesellschaftliche Gut Wasser nutzen wolle, sollte auch dafür zu bezahlen bereit sein. Solche Überlegungen gibt es nach Auskunft eines Sprechers des Umweltministeriums in der grün-schwarzen Landesregierung nicht.

Der Sprecher von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) sagte, grundsätzlich sei es so, dass Wasserentnahmen, für die Wasserentnahmeentgelt anfalle, von den Entnehmern durch einen Zähler gemessen werden müsse. Auch wenn Entnehmer durch eine Ausnahme vom Wasserentgelt befreit seien, wie etwa zum Zwecke der Beregnung oder Berieselung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, bräuchten sie eine Erlaubnis unter Angabe der geplanten Entnahme. »Es darf also nicht jeder so viel entnehmen, wie er möchte.«

In der wasserrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel die Auflage enthalten, eine Wassermesseinrichtung zu installieren. Die landesweite Erhebung der Daten erfolgt elektronisch seit dem Jahr 2018. Erfasst wurden zunächst alle Entnahmemengen über 4000 Kubikmeter im Jahr aus Grund- und Oberflächenwasser, die zum Zwecke der Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen vom Wasserentnahmeentgelt befreit sind. Inzwischen werden auch kleinere Entnahmen ab 2000 Kubikmeter systematisch erfasst.

Referent Goedecke sagte: »Wenn es sich um punktgenaue und sparsame Tröpfchenbewässerung wie häufig im Weinbau handelt, ist das bezüglich der Bewässerung optimal.« Wenn er aber vergangenes Jahr in der Rheinebene sehr häufig beobachtete Beregnungsanlagen beim Mais sehe, könne dies nur auf völliges Unverständnis stoßen. »Mais, der in der Mittagshitze bei über 30 Grad von oben bewässert oder beregnet wird, ist pure Wasserverschwendung.«

Wasserentnahmeentgelt

© dpa-infocom, dpa:230611-99-13737/3