Die DUH will unter anderem, dass der Dax-Konzern ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen darf, die Treibhausgase ausstoßen. Der Verband begründet seine Forderung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzgesetz.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Stuttgart die Forderung in zweiter Instanz zurückgewiesen. Die Kläger hätten nicht aufgezeigt, dass der Staat verpflichtet sei, dem Autobauer den Verkauf weiterer Verbrenner zu untersagen. Die DUH und Greenpeace waren auch mit ähnlichen Klagen gegen Volkswagen, BMW und das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA vor anderen Gerichten erfolglos.
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