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Ulm führt Waffenverbotszone in Innenstadt ein

Keine Messer, keine Schusswaffen: Für mehr Sicherheit in der Innenstadt führt Ulm als weitere Stadt in Baden-Württemberg eine Waffenverbotszone ein. Bei Verstößen droht eine hohe Geldstrafe.

Waffenverbotszonen
Nach Stuttgart, Mannheim und anderen größeren Städten soll es auch in Ulm eine Waffenverbotszone geben. (Symbolbild) Foto: Daniel Bockwoldt/DPA
Nach Stuttgart, Mannheim und anderen größeren Städten soll es auch in Ulm eine Waffenverbotszone geben. (Symbolbild)
Foto: Daniel Bockwoldt/DPA

Die Stadt Ulm führt eine Waffenverbotszone in der Innenstadt ein. Sie soll am kommenden Dienstag in Kraft treten, wie die Stadt mitteilte. »Das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge von vier Zentimetern oder länger, von Schusswaffen aller Art, also auch Schreckschuss- und «Anscheinswaffen», sowie von Pfefferspray und Elektroschockern ist dann grundsätzlich untersagt.« Bei Verstößen drohe eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. 

Die Waffenverbotszone umfasse etwa den gesamten Bereich des Ulmer Hauptbahnhofs inklusive des Stegs und der Gleisanlagen bis einschließlich der Frauenstraße. Das Waffenverbot gelte immer freitags bis sonntags jeweils von 20 bis 6 Uhr sowie am Vortag von Feiertagen. Räumliche und zeitliche Begrenzung seien nach detaillierter Auswertung der Fallzahlen und in Abstimmung mit der Polizei festgelegt worden, erklärte der Leiter der Bürgerdienste, Rainer Türke.

In Neu-Ulm ist laut einer Stadtsprecherin keine Waffenverbotszone geplant. Man befasse sich aber mit dem Thema. 

Waffenverbotszonen auch in anderen Städten 

Ulm mit seinen mehr als 120.000 Einwohnern ist nicht die erste Stadt im Südwesten, die eine Waffenverbotszone einführt: In Stuttgart dürfen in der Innenstadt seit Februar 2023 etwa Messer zu bestimmten Zeiten nicht mehr getragen werden. Mannheim, Heilbronn und Heidelberg zogen nach. 

Waffenverbotszonen seien kein Allheilmittel, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU). »Freilich ist jedes Messer und jede Waffe, die wir sicherstellen, ein Sicherheitsgewinn.«

© dpa-infocom, dpa:241010-930-257150/1