Anders als bislang müssten die Kommunen ab Juni nicht nur einen substanziellen Teil der Kosten der Unterbringung von Geflüchteten selbst tragen, sondern auch die Leistungen für Pflegebedürftige und für Menschen mit Behinderungen sowie in erheblichem Umfang die Hilfen zur Gesundheit übernehmen. Spätestens nach der Mai-Steuerschätzung habe das Land keinen plausiblen Grund mehr, den Kommunen die Kostenerstattung zu versagen, so die Verbände.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundes, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende erhalten können und damit leistungsrechtlich nicht mehr wie Asylsuchende behandelt werden.
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